Rechtsanwalt Walter Busche

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ist Fachanwalt für Erbrecht und bearbeitet folgende Schwerpunkte:

  • Erbrecht

    Testamentsgestaltung

    Vertragsgestaltung zur vorweggenommenen Erbfolge

    Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen

    Auskunftsansprüche

    Testamentsvollstreckung

Werdegang

Studium in Berlin und Münster

Referendariat beim Kammergericht Berlin

seit 1974 Rechtsanwalt

Mitgliedschaften

Rechtsanwalt Busche ist Mitglied des Berliner Anwaltsvereins.