Rechtsanwalt Walter Busche
ist Fachanwalt für Erbrecht und bearbeitet folgende Schwerpunkte:
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Erbrecht
Testamentsgestaltung
Vertragsgestaltung zur vorweggenommenen Erbfolge
Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
Auskunftsansprüche
Testamentsvollstreckung
Werdegang
Studium in Berlin und Münster
Referendariat beim Kammergericht Berlin
seit 1974 Rechtsanwalt