Kosten
Wir rechnen unsere Gebühren in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder Stundenhonorars ist ebenfalls möglich.
Die Kosten für eine Erstberatung betragen maximal 190,00 € plus MwSt.
Wir übernehmen auch Mandate im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Die Beratungshilfe muss vor der Beratung bereits beim Amtsgericht Ihres Wohnorts beantragt und bewilligt werden. Die Beantragung der Prozesskostenhilfe erfolgt durch uns.
Antragsformulare für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe finden sie hier